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BAUMSCHUTZ
ERHALT DER GRÜNEN LUNGE UNSERER STÄDTE
Warendorf / Münster / Hamm & Münsterland
Bei Bauprojekten muss der vorhandene Baumbestand berücksichtigt werden. Es sind entsprechende Baumschutzmaßnahmen zu treffen, um die Bäume vor Schäden während der Bauphase zu schützen. Dazu gehören unter anderem das Aufstellen von Baumschutzzäunen und die Einhaltung von Baugenehmigungsauflagen. Zusätzlich bieten wir baumfachliche Baubegleitung als zertifizierte Experten an.
Im Rahmen dieser Dienstleistung gewährleisten wir, dass alle Bauvorhaben unter Berücksichtigung des Baumbestandes geplant und umgesetzt werden. Ob es sich um die Verlegung von Glasfaserkabeln oder die Neugestaltung von Gärten und Außenanlagen handelt, unsere Fachleute stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass die Baumaßnahmen den geltenden Standards und Vorschriften entsprechen. Bei Ausschreibungen ist eine baumfachliche Baubegleitung in der Regel verpflichtend gefordert, und wir bieten Ihnen unsere zertifizierte Expertise an, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Bedeutung des Baumschutzes wird in Zeiten zunehmender Urbanisierung immer deutlicher. Wir setzen uns aktiv für den Schutz und Erhalt von Bäumen ein. Erfahren Sie mehr über unsere Baumschutzmaßnahmen und die rechtlichen Grundlagen, die den Baumschutz regeln:
Warum ist Baumschutz wichtig?
Bäume sind nicht nur ein ästhetischer Bestandteil unserer Umwelt, sondern erfüllen auch wichtige ökologische Funktionen. Sie spenden Schatten, bieten Lebensraum für Tiere, filtern Staub aus der Luft und produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff. Eine effektive Baumschutzverordnung ist daher unerlässlich, um die wertvollen Ökosysteme unserer Städte zu schützen.
DIE BAUMSCHUTZVERORDNUNG
im Überblick
Die Baumschutzverordnung regelt das Fällen, Beschädigen oder Verändern von Bäumen auf öffentlichen und privaten Flächen. Sie soll eine angemessene Begrünung der Stadt sicherstellen und den Baumbestand langfristig erhalten. Es gelten spezifische Regelungen, die je nach Gemeinde variieren können.
Welche Bäume sind geschützt?
Gemäß der Baumschutzverordnung sind Bäume mit einem bestimmten Stammumfang geschützt. Dazu gehören alle Laub- und Nadelbäume sowie mehrstämmige Bäume, deren Stamm einen Mindestumfang aufweisen. Auch Ersatzbäume, die für gefällte Bäume gepflanzt wurden, genießen Schutz.
Ausnahmen von der Baumschutzverordnung
Einige Pflanzenarten sind von der Baumschutzverordnung ausgenommen, darunter regelmäßig geschnittene Hecken und bestimmte Obstgehölze. Für das Fällen oder Zurückschneiden geschützter Bäume ist grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich.
Ersatzpflanzungen
Fällt ein geschützter Baum, muss in der Regel eine Ersatzpflanzung erfolgen. Diese Maßnahme dient der Erhaltung des Baumbestands und trägt zur langfristigen ökologischen Balance bei.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise
Als erfahrene Baumschule und Meisterbetrieb für Gartenbau unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um den Baumschutz. Von der Baumkontrolle über die Baumschutzmaßnahmen bis hin zu Ersatzpflanzungen stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und gemeinsam setzen wir uns für den Erhalt der grünen Lunge unserer Städte ein.
HIER GEHT’S ZU UNSEREN KONTAKTMÖGLICHKEITEN:
Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Bäume sicher und gesund zu halten.
Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Baumkontrolle, das Ihnen Sicherheit gibt.